VDKF Kälte- Klima Fachbetrieb

 

 

 

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24h Service-Hotline

0 89 / 32 65 74 60

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BÜRO MÜNCHEN:

ST Kälte- & Klimatechnik
Pelkovenstraße 55
80992 München
Tel: 0 89 / 32 65 74 60
Fax:  089 / 32 65 74 92

Unsere Servicebereiche: zum Kontakt hier klicken


  • Reparatur von Kälte- und Klimaanlagen (nach Herstellervorgaben; Original-Ersatzteile vom Gerätehersteller)
  • Beratung, Planung, Verkauf und Montage von Kälte- und Klimaanlagen
  • Sonderanlagenbau (Flüssigkeitskühler, Kaltwassererzeuger, Kaltwassersatz uvm.)
  • Eismaschinen Reparatur, Wartung und Reinigung
  • Wartung (in Anlehnung an die VDMA 24-186)
  • Dichtigkeitsprüfung laut Verordnung (EG) Nr. 842/2006 des europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006. VDKF LEC
  • Notdienst für Kälte- und Klimaanlagen unserer Kunden. 24 Stunden, 365 Tage

24h Service-Hotline: 0 89 / 32 65 74 60

 

Wartung (in Anlehnung an die VDMA 24-186)

VDMA 24-186 Teil3.pdf

Eine regelmäßige Wartung durch einen qualifizierten Kälte- und Klima Servicetechniker ist die beste Voraussetzung für eine höhere Lebensdauer und bessere Wirtschaftlichkeit Ihrer Anlage. Eine fachgerechte Wartung ist häufig auch die Grundvoraussetzung für den Erhalt der Garantie.

Mit einem Wartungsvertrag gehen Sie auf Nummer sicher. Unser Servicetechniker setzt sich jedes Jahr automatisch mit ihnen in Verbindung und kümmert sich um den Zustand Ihrer Kälte- oder Klimaanlage.

Neben Reparatur- und Wartungsarbeiten führen wir ebenfalls gesetzliche Umweltschutzmaßnahmen, wie Dichheitsprüfungen und Kältemittel- umstellungen an Kälte- und Klimaanlagen durch.


Gesetzliche Dichtheitsprüfung:

Verordnung (EG) Nr.842/2006.pdf

Wir führen Dichtheitsprüfungen an Kälte- und Klimaanlagen jeglicher Art laut Verordnung (EG) Nr. 842/2006 des europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über bestimmte fluorierte Treibhausgase durch.

Seit dem 04.07.2007 sind Betreiber von ortsfesten Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen einschließlich deren Kreisläufen dazu verpflichtet durch zertifiziertes Fachpersonal (ST Kälte- und Klimatechnik GbR) das Entweichen des Gases (Kältemittels) zu verhindern und evtl. entdeckte Lecks so rasch wie möglich reparieren zu lassen.

Unter diese Verordnung fallen FKW´S und H-FKW´S wie z.B. R404A, R134a, R507, R407C, R410A, R422D, R417A.

Gemäß Artikel 3 Abs.6 EG-VO 842/2006 sind Betreiber verpflichtet ein Anlagenprotokoll/ Logbuch für jede Anlage zu führen und diese 5 Jahre lang aufzubewahren.

Diese Aufzeichnungen müssen der zuständigen Behörde und der Kommission auf Verlangen zur Verfügung gestellt werden.

Dichtheitsprüfungen sind wie folgt durchzuführen:

    Füllmenge in KG Prüfungsintervalle in Monaten
    3 12
    30 6
    300 3


Gerne übernehmen wir für Sie die erforderlichen Dichtheitsprüfungen Ihrer Kälte - und Klimaanlagen und würden uns freuen, Sie als Kunden begrüßen zu dürfen.



Kältemittelumstellung:

Verordnung (EG) Nr. 2037/2000.pdf

Verbot und Ausstieg R22 (Verordnung (EG) Nr. 2037/2000):
Die Verordnung (EG) Nr. 2037/2000 betrifft Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen (EU-Verordnung zum Abbau der Ozonschicht), welche unter anderem die Verwendung von FCKW/HFCKW, z. B. R22 und deren Gemischen R141b, R123 regelt.
ab 01.01.2010: Verwendungsverbot von Frischware R 22 zur Wartung und Instandhaltungen.
ab 01.01.2015: Verwendungsverbot von R 22 zur Wartung und Instandhaltungen.
R22 Anlagen, die in Deutschland vor dem 01.01.2000 in Betrieb genommen worden sind, dürfen auch nach dem 01.01.2015 noch weiter betrieben werden, so lange kein R22 zur Wartung oder Instandhaltung nachgefüllt werden muss.

Fazit:

- Kälte- und Klimaanlagen die noch mit dem Kältemittel R22 betrieben werden, sollten bald möglichst auf ein geeignetes und langfristiges Kältemittel umgestellt werden.

- Lieferengpässe und Preiserhöhungen für R22 werden vermutlich auftreten da die Produktion und der Import von Neuware bis zum Jahr 2010 schrittweise reduziert wird.

- Preise für Recyceltes R22 werden stark ansteigen.

Lassen Sie sich von uns kompetent über die verschiedensten Möglichkeiten der Kältemittelumstellung Ihrer Kälte- und Klimaanlagen beraten.

Wir finden gemeinsam mit Ihnen die preisgünstigste und energieeffizienteste Lösung.

Sollten Sie Fragen zu den oben genannten Verordnungen haben, so stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.